Ableseinformationen und Zählerstände

Mindestens einmal im Jahr besucht Sie ein Mitarbeiter von TWL Metering (im Auftrag von TWL Netze), um Ihren Zählerstand für die Jahres- oder Schlussabrechnung aufzunehmen.

Die jährlichen Ablesetermine (Strom, Gas, Wasser und Fernwärme) für die Stadtgebiete finden Sie hier.

Nähere Informationen zu Ihrer Ablesung erhalten Sie unter 0621-505 3333. Sie können auch gerne Ihren Zählerstand online eintragen und abschicken - einfach auf den Button klicken.

 

Zählerstand eintragen: Zum Online-Formular

Ablesung verpasst? Übermitteln Sie uns bequem Ihre Zählerstände

Sie haben die letzte Zählerablesung verpasst oder sind zum angekündigten Termin nicht zu Hause? Kein Problem. Teilen Sie uns Ihren Zählerstand einfach mit, wenn Sie Gelegenheit dazu haben. Folgende Wege stehen Ihnen dafür zur Verfügung:


•    Kundenportal

•    Mail an

•    Online-Formular

Ableseservice

1. Beauftragung:

Bitte beauftragen Sie uns bis spätestens zum 31. Oktober des Abrechnungsjahres, damit wir die Stichtagsabrechnung zum 31.12. rechtzeitig für Sie vornehmen können.

 

2. Zwischenrechnung:

Falls Sie noch keine Jahresverbrauchsrechnung aus diesem Jahr vorliegen haben, erhalten Sie zum Zeitpunkt der Umstellung auf Stichtagsabrechnung eine kostenpflichtige Zwischenrechnung. Senden Sie uns bitte dafür Ihren aktuellen Zählerstand.

Bei Beauftragungen der Stichtagsabrechnung nach dem 1. November, erhalten Sie ebenfalls eine kostenpflichtige Zwischenrechnung zum 31.12.

Für die Erstellung der Zwischenrechnung berechnen wir Ihnen einmalig 8,40 € netto (10,00 € brutto).

 

Zur Abrechnung: Sie erhalten die Stichtagsabrechnung bis spätestens 28. Februar des Folgejahres.

 

3. Ablesung:

  • Die Ablesung der Zählerstände durch TWL erfolgt in der ersten Dezemberwoche. Die abgelesenen Zählerstände werden zum 31. Dezember des Abrechnungsjahres rechnerisch ermittelt. Es werden alle Zähler abgelesen, die uns genannt werden. TWL erstellt aufgrund der abgelesenen Zählerstände eine Stichtagsabrechnung und stellt diese bis spätestens 28. Februar Ihnen zu.
  • Sie haben dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von TWL, des Messstellenbetreibers oder des Netzbetreibers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ablesung erforderlich ist. Die Messeinrichtungen müssen zugänglich sein.
  • Können die Zähler nicht abgelesen werden oder zeigen sie einen Fehler an, so kann TWL und/oder der Netzbetreiber den Verbrauch insbesondere auf Grundlage der letzten Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtig werden. Der Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister wird weiterhin im Turnus die Zählerstände bei Ihnen ablesen.

 

4. Preis Ableseservice

Der Preis für die jährliche Stichtagsabrechnung zum 31. Dezember beträgt 37,66 Euro/ Jahr netto (44,82 Euro/ Jahr brutto) je Vertragskonto.

 

5. Diese Vereinbarung gilt ergänzend zu den zwischen Ihnen und TWL jeweils geschlossenen Strom-, Erdgas-, Wärme- und/ oder Wasserlieferverträgen, die im Übrigen von dieser Vereinbarung unberührt bleiben.

Kundenablesung

1. Beauftragung:

Bitte beauftragen Sie uns bis spätestens zum 31. Oktober des Abrechnungsjahres, damit wir die Stichtagsabrechnung zum 31.12. rechtzeitig für Sie vornehmen können.

 

2. Zwischenrechnung:

Falls Sie noch keine Jahresverbrauchsrechnung aus diesem Jahr vorliegen haben, erhalten Sie zum Zeitpunkt der Umstellung auf Stichtagsabrechnung eine kostenpflichtige Zwischenrechnung. Senden Sie uns bitte dafür Ihren aktuellen Zählerstand.

Bei Beauftragungen der Stichtagsabrechnung nach dem 1. November, erhalten Sie ebenfalls eine kostenpflichtige Zwischenrechnung zum 31.12.

Für die Erstellung der Zwischenrechnung berechnen wir Ihnen einmalig 8,40 € netto (10,00 € brutto).

 

Zur Abrechnung: Sie erhalten die Stichtagsabrechnung bis spätestens 28. Februar des Folgejahres.

 

3. Mitteilung Zählerstände:

  • Die Zählerstände werden durch Sie jeweils im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Dezember entgeltfrei abgelesen und online per E-Mail () oder postalisch bis spätestens zum 31. Dezember an TWL übermittelt. Auf Grundlage dessen wird von TWL eine Stichtagsabrechnung erstellt und stellt diese bis spätestens 28. Februar Ihnen zu.
  • Werden die Zählerstände verspätet, unplausibel oder überhaupt nicht übermittelt, ist TWL berechtigt, den Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse hochzurechnen.

 

4. Diese Vereinbarung gilt ergänzend zu den zwischen Ihnen und TWL jeweils geschlossenen Strom-, Erdgas-, Wärme- und/ oder Wasserlieferverträgen, die im Übrigen von dieser Vereinbarung unberührt bleiben.

Informationsblatt

Hier können Sie sich das Informationsblatt zur „Produktübersicht Stichtagsabrechnung“ für Ihre Unterlagen herunterladen.

Weitere Informationen

Datenschutz und personenbezogene Daten

Alle Fragen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Seite www.twl.de/rechtliches/datenschutz. Für weitere und ausführliche Informationen können Sie gerne das Dokument zur Verarbeitung personenbezogener Daten herunterladen. Ihre Fragen nehmen wir gerne an.

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