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Als Teil des Klimapakets ist eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen worden. Als Energieversorger sind wir daher ab 2021 dazu verpflichtet, für das Liefern bzw. in den Verkehr bringen von Brennstoffen Zertifikate zu erwerben und an die Brennstoffemissions-handelsstelle abzugeben. Die Kosten für diese Zertifikate sind bis 2025 vom Gesetzgeber festgeschrieben. Danach werden sie in einem Auktionsverfahren ermittelt.
Für die kommenden Jahre ergeben sich für den Kauf der Zertifikate folgende Kosten, die in einer gesonderten Abgabe auf den Erdgasrechnungen ausgewiesen wird: für 2021 werden zusätzlich 0,455 ct/kWh berechnet, 2022 beträgt die Abgabe 0,546 ct/kWh und 2023 0,637 ct/kWh. Für 2024 beläuft sich die Abgabe auf 0,819 ct/kWh und für 2025 auf 1,001 ct/kWh.
Betroffene Unternehmen können entlastet werden. Dazu ist am 2. Dezember ein erstes Verordnungspaket zur technischen Umsetzung der CO2-Bepreisung verabschiedet worden. Es regelt die organisatorischen Aspekte des Kaufs und Verkaufs von Zertifikaten und die Faktoren zur Berechnung der CO2-Emissionen der einzelnen Brennstoffe.
Für große Industrieanlagen besonders relevant sind zudem die Mechanismen, mit denen eine doppelte Belastung von Brennstoff-Emissionen, die bereits über den Europäischen Emissionshandel erfasst sind, vermieden werden soll. Eine weitere Verordnung soll in den kommenden Wochen die Entlastung von Unternehmen regeln, die aufgrund der CO2-Bepreisung in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden.